Was sich ändert

Ein Meilenstein für Betroffene

Jahrelang mussten Lipödem-Patientinnen um die Anerkennung ihrer Erkrankung kämpfen. Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juli 2025 wird die Liposuktion ab Januar 2026 zur Regelleistung – und zwar in allen drei Stadien.

Das bedeutet: Kein kompliziertes Antragsverfahren mehr, keine Einzelfallentscheidungen, keine Ablehnungen. Wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse an den Behandlungskosten. Bei Lipo Doctors koordinieren wir alle Schritte für Sie.

Die Voraussetzungen

Was Sie für die Kassenleistung brauchen

Damit Ihre Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wir helfen Ihnen dabei, alle Kriterien zu erfüllen.

Transparenz

Was die Kasse übernimmt – und was nicht

Wir legen Wert auf vollständige Transparenz. Hier erfahren Sie, welche Leistungen von der Kassenleistung umfasst sind.

Flexibel & unverbindlich

Ihre Beratung – so wie Sie es wünschen

Lernen Sie uns kennen – persönlich vor Ort, telefonisch oder per Video. Alle Beratungen sind 100% unverbindlich.

Ihre Optionen

Kassenleistung oder Selbstzahler?

Beide Wege führen zum Ziel. Welcher für Sie der richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Gut zu wissen

Unsere Preisphilosophie

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb wissen Sie bei uns immer genau, woran Sie sind.

Häufige Fragen

FAQ zu Kosten & Kassenleistung

Übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten der medizinisch indizierten Behandlung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die genaue Höhe des Eigenanteils hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird im persönlichen Beratungsgespräch transparent besprochen. So wissen Sie vorab genau, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Die Kassenleistung deckt die medizinisch notwendige Grundversorgung ab. Darüber hinausgehende Leistungen, individuelle Wünsche oder Behandlungen in spezialisierten Einrichtungen können mit einem Eigenanteil verbunden sein. Wir erklären Ihnen transparent, wie sich dieser zusammensetzt.

Die Kosten variieren je nach Umfang der Behandlung und Anzahl der Sitzungen. Nach Ihrem Erstgespräch erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag. Ratenzahlung ist möglich – sprechen Sie uns darauf an.

Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Die typischen Lipödem-Areale (Arme, Beine) können über die Kassenleistung laufen, während ästhetische Zusatzbehandlungen (Bauch, Flanken) als Selbstzahler-Leistung ergänzt werden. Wir trennen beide Bereiche sauber in der Abrechnung.

Medizinisch indizierte Behandlungen betreffen die typischen Lipödem-Areale (Arme, Beine) bei gesicherter Diagnose – diese sind mehrwertsteuerfrei und von der Kassenleistung umfasst. Ästhetische Behandlungen (Bauch, Flanken, Rücken) dienen primär der Körperformung und sind mehrwertsteuerpflichtig. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Areale bei Ihnen medizinisch und welche ästhetisch einzuordnen sind.

Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie können sich aber schon jetzt bei uns beraten lassen und mit der konservativen Therapie beginnen. So sind Sie optimal vorbereitet, wenn die Kassenleistung startet.

Ein BMI unter 35 ist Voraussetzung für die Kassenleistung. Mit unserem Weight Doctors Programm unterstützen wir Sie bei der ärztlich begleiteten Gewichtsreduktion. Alternativ können Sie die Behandlung auch als Selbstzahlerin durchführen lassen – hier gilt die BMI-Grenze nicht.

Ja, für Selbstzahler-Leistungen und Eigenanteile bieten wir flexible Finanzierungsmöglichkeiten an. Die Details besprechen wir gerne im persönlichen Beratungsgespräch.

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