Der Unterschied

Warum diese Trennung so wichtig ist

Bei Lipo Doctors unterscheiden wir klar zwischen medizinisch indizierter Lipödem-Behandlung und ästhetischen Eingriffen. Diese Trennung ist nicht willkürlich – sie ist rechtlich und steuerlich zwingend vorgeschrieben.

Medizinisch indizierte Eingriffe bei gesicherter Diagnose gelten als Heilbehandlung und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Ästhetische Eingriffe – auch wenn sie im gleichen OP-Termin stattfinden – unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Wir trennen beide Bereiche sauber in der Kommunikation und in der Abrechnung.

Bei Lipödem

Medizinische Behandlung

Bei gesicherter Lipödem-Diagnose gelten Eingriffe an den typischen Arealen als medizinische Heilbehandlung.

Ergänzend möglich

Ästhetische Behandlungen

Viele Patientinnen wünschen sich nach der Lipödem-OP weitere Korrekturen. Diese ästhetischen Eingriffe sind Selbstzahlerleistungen.

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Das volle Spektrum

Weitere ästhetische Möglichkeiten

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Auf einen Blick

Der Vergleich

Selbstzahler-Vorteile

Ihre Möglichkeiten bei ästhetischen Eingriffen

Häufige Fragen

FAQ: Medizinisch vs. Ästhetisch

Wer entscheidet, ob mein Eingriff medizinisch oder ästhetisch ist?

Das ergibt sich aus Ihrer Diagnose und dem zu behandelnden Areal. Bei gesicherter Lipödem-Diagnose durch einen Phlebologen sind Eingriffe an Armen und Beinen medizinisch indiziert. Areale wie Bauch, Flanken oder Rücken gelten grundsätzlich als ästhetisch – unabhängig davon, ob ein Lipödem vorliegt.

Ja, das ist sogar häufig sinnvoll. Viele Patientinnen lassen beispielsweise die Beine (medizinisch) und die Flanken (ästhetisch) im gleichen Zeitraum behandeln. Wir trennen beide Bereiche sauber in der Dokumentation und Abrechnung – so ist alles rechtlich korrekt.

Das Umsatzsteuergesetz schreibt vor, dass medizinisch notwendige Heilbehandlungen von der Mehrwertsteuer befreit sind. Ästhetische Eingriffe hingegen sind mehrwertsteuerpflichtig. Bei einer falschen Zuordnung drohen rechtliche Konsequenzen – deshalb nehmen wir die Trennung sehr ernst.

Ja, die Mehrwertsteuerbefreiung bedeutet eine echte Ersparnis von 19%. Bei ästhetischen Eingriffen wird die MwSt auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen. Das ist einer der Gründe, warum eine korrekte Diagnose so wichtig ist.

In Ausnahmefällen ja – etwa wenn eine Bauchdeckenstraffung wegen chronischer Hautprobleme (Ekzeme, Pilzinfektionen) medizinisch notwendig wird. Das muss aber ärztlich dokumentiert und begründet sein. Im Beratungsgespräch klären wir, welche Einstufung für Sie gilt.

Über unser Netzwerk bieten wir das komplette Spektrum der plastisch-ästhetischen Chirurgie: Gesicht (Lidstraffung, Facelift, Nasenkorrektur), Brust (Vergrößerung, Straffung, Verkleinerung) und Körper (Fettabsaugung, Straffungen, Bodylift). Alle Eingriffe werden von erfahrenen Fachärzten durchgeführt.

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